Wer muss was beweisen? Beweislast bei Streitigkeiten erklärt

Thomas Müller 02. Dezember 2025

In einem Rechtsstreit entscheidet oft nicht, wer Recht hat, sondern wer es beweisen kann. Wir erklären, wie die Beweislast bei Streitigkeiten verteilt ist und was Sie beachten müssen.

In der juristischen Praxis ist das Verständnis der Beweislast bei Streitigkeiten von zentraler Bedeutung. Oft gewinnt vor Gericht nicht die Partei, die im Recht ist, sondern jene, die ihre Behauptungen belegen kann. Dieser Artikel beleuchtet die Grundsätze, Ausnahmen und praktischen Tipps zur Beweisführung im Zivilprozess.

Grundsatz: Wer muss was beweisen?

Im deutschen Zivilrecht gilt als Faustregel die sogenannte "Rosenbergsche Formel". Diese besagt: Jede Partei muss die Tatsachen beweisen, die für die ihr günstige Rechtsnorm vorausgesetzt werden.

  • Der Kläger muss beweisen, dass ein Anspruch entstanden ist (z. B. dass ein Vertrag geschlossen wurde).
  • Der Beklagte muss beweisen, dass rechtshindernde oder rechtsvernichtende Einwendungen vorliegen (z. B. dass die Rechnung bereits bezahlt wurde oder Verjährung eingetreten ist).

Die Beweislast bei Streitigkeiten liegt also primär bei demjenigen, der eine Forderung stellt. Kann der Beweis nicht erbracht werden, entscheidet das Gericht im Zweifel gegen die beweisbelastete Partei (Non-liquet-Situation).

Die Beweislastumkehr

Es gibt Situationen, in denen der Gesetzgeber oder die Rechtsprechung die Beweislast bei Streitigkeiten umkehrt, um eine schwächere Partei zu schützen. Dies ist häufig im Verbraucherschutz oder im Arzthaftungsrecht der Fall.

Beispiel: Verbrauchsgüterkauf

Zeigt sich innerhalb von zwölf Monaten (früher sechs) nach Übergabe einer gekauften Sache ein Mangel, wird vermutet, dass die Sache bereits bei Übergabe mangelhaft war (§ 477 BGB). Hier muss der Verkäufer beweisen, dass der Kunde den Schaden verursacht hat. Dies erleichtert die Beweislast bei Streitigkeiten für Verbraucher erheblich.

Grobe Behandlungsfehler

Im Medizinrecht führt ein grober Behandlungsfehler dazu, dass der Arzt beweisen muss, dass sein Fehler nicht ursächlich für den Gesundheitsschaden des Patienten war. Normalerweise müsste der Patient diesen Kausalzusammenhang beweisen.

Beweismittel im Zivilprozess

Um der Beweislast bei Streitigkeiten gerecht zu werden, stehen den Parteien im Zivilprozess (ZPO) fünf klassische Beweismittel zur Verfügung:

  1. Augenschein: Das Gericht begutachtet ein Objekt oder einen Ort (z. B. Besichtigung eines Baumangels).
  2. Zeugen: Dritte Personen sagen über ihre Wahrnehmungen aus.
  3. Sachverständige: Experten erstellen Gutachten zu Fachfragen (z. B. KFZ-Gutachter nach einem Unfall).
  4. Urkunden: Verträge, E-Mails, Rechnungen oder Protokolle.
  5. Parteivernehmung: Die Befragung von Kläger oder Beklagtem (nur subsidiär zulässig).

Dokumentation als Schlüssel zum Erfolg

Da die Beweislast bei Streitigkeiten oft über Sieg oder Niederlage entscheidet, ist präventive Dokumentation unerlässlich.

  • Schriftform: Schließen Sie Verträge schriftlich. Mündliche Nebenabreden sind schwer zu beweisen.
  • Fotos: Dokumentieren Sie Schäden oder Zustände sofort fotografisch.
  • Zeugen hinzuziehen: Bei wichtigen Gesprächen (z. B. Übergabeprotokoll einer Wohnung) sollte eine neutrale Person anwesend sein.

Besonders bei Handwerkerleistungen, wie etwa bei Schlüsseldiensten, kommt es oft zu Unstimmigkeiten über Preise oder beschädigte Türen. Hier hilft ein detailliertes Abnahmeprotokoll, um später nicht in Beweisnot zu geraten. Wer behauptet, der Handwerker habe die Tür zerkratzt, trägt grundsätzlich die Beweislast.

Anscheinsbeweis

In typischen Geschehensabläufen (z. B. Auffahrunfall) greift oft der Anscheinsbeweis. Das Gericht schließt von einem typischen Geschehen auf eine bestimmte Ursache (wer auffährt, war unaufmerksam). Der Gegner muss diesen Anschein dann erschüttern.

Fazit zur Beweislage

Eine sorgfältige Dokumentation ist entscheidend, da die Beweislast bei Streitigkeiten oft den Ausschlag gibt. Falls Sie hingegen akute Hilfe bei einer Türöffnung benötigen, ist unser Schlüsseldienst Wettrup sofort für Sie erreichbar.